Energieausweis 2014Die Energiewerte einer Wohnimmobilie müssen jetzt detailliert in Vermietungsanzeigen aufgeführt werden. Sogar die Energieeffizienzklasse muss genannt werden. Das gilt aber zunächst nur für neue Energieausweise. Es gibt noch mehr Ausnahmen, hier die Details.

Die Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, schreibt vor, welche Angaben der Verkäufer oder Vermieter bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien zu machen hat.

Die Pflichtangaben bei der Vermarktung von Immobilien

  • Die Art des Energieausweises (Energiebedarf oder Energieverbrauch)
  • Den genannten Wert des Energiebedarfs bzw. Energieverbrauchs für das Gebäude. Der wird angegeben in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr. Zum Beispiel: 115 kWh/(m2 x a)
  • Den Energieträger
  • Das Baujahr des Gebäudes
  • Die Energieeffizienzklasse

Ausnahme: Energieausweise vor Stichtag. Bei Energieausweisen, die vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, fehlen häufig die letzten drei Angaben, je nachdem wann der Ausweis ausgestellt wurde. In diesem Fall müssen Verkäufer, Vermieter oder auch Makler nur die Angaben machen, die tatsächlich auf dem Energieausweis verzeichnet sind.

Wer als Eigentümer die Angaben weglässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Wer als Immobilienvermittler an dieser Stelle ungenau arbeitet, gerät in Gefahr abgemahnt zu werden.

Auch für Gewerbeimmobilien ist ein Energieausweis Pflicht.

Vermieter und Verkäufer sind verpflichtet, den Energieausweis bei der Besichtigung der Immobilie vorzulegen. Kommt es zum Abschluss, müssen sie eine Kopie des Dokumentes an Käufer oder Mieter ungefragt übergeben. Für Vermieter ist es daher ratsam, im Mietvertrag festzuschreiben, dass dem Mieter der Energieausweis ausgehändigt wurde, bestätigt mit seiner Unterschrift.

Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es keine Energieausweispflicht (§16, Abs. 5).

Das sind die Energieeffizienzklassen für Wohngebäude in Abhängigkeit vom Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr.

Energieeffizienzklasse Endenergie [kWh/(m² a)] Gebäudetypen
A+ < 30 Passvhaus
A < 50 Niedrigenergiehaus
B < 75 MFH/EFH Neubau
C < 100 EFH energetisch gut modernisiert
D < 130 Durchschnitt Wohngebäudebestand
E < 160
F < 200 MFH energetisch nicht wesentlich modernisiert
G < 250 EFH energetisch nicht wesentlich modernisiert
H > 250

MFH = Mehrfamilienhaus

EFH = Einfamilienhaus

Grafik: Energieagentur NRW (Creative Commons CC.BY.2.0 auf Flickr)