Baden-Württemberg ist zumeist keine glatte, plane Fläche. Berg und Tal charakterisiert die an sich ja auch idyllische Topographie im deutschen Südwesten. Das bedeutet für Immobilien ganz banal: Gebäude werden an Hängen errichtet, nicht nur neben- sondern auch untereinander. Es gibt ein natürliches Gefälle zwischen denen oben und denen unten. Alles soweit in Ordnung, wenn da nicht das Regenwasser wäre. Denn das hat die lästige Tendenz von oben nach unten abzulaufen. Das muss geordnet geschehen, am besten über die Kanalisation, sonst haben die unten ein Problem.

Was also muss geschehen, wenn des Wasser hinunterläuft, von einem Nachbarn zum anderen, und dort Schaden anrichtet? Müssen die Bergbewohner dafür sorgen, dass das Wasser geordnet ins Tal abgeht? Nicht unbedingt, denn es kommt, wie so oft, darauf an…

Generell gilt in diesem Sachverhalt Folgendes: Ein Grundstückseigentümer, dessen Anwesen tiefer liegt als das Grundstück der Nachbarn, muss Wasser vom Nachbargrundstück ohne Entschädigung hinnehmen, soweit das Phänomen ausschließlich auf natürlichen Gegebenheiten und Naturkräften beruht, zum Beispiel über eine abschüssige Wiese.

Nimmt der Berg-Nachbar aber eine bauliche Veränderung auf seinem Grundstück vor, durch die zusätzliches Wasser über die Grenze schwappt, so muss er das unterbinden.

Ein solcher Fall liegt hier auf dem Foto vor. Durch die Asphaltierung des Weges konnte das Regenwasser ungehindert zum Nachbargrundstück fließen. In diesem Fall sogar dort die Treppe hinunter in den Keller. Jetzt greift das Verursacherprinzip. Die Bergbewohner mussten Birco-Rinnen auf dem Weg anbringen und einen Sickerschacht mit Zuleitung zur Kanalisation anlegen, um das Wasser abzufangen und wegzuleiten.

Bevor man als Eigentümergemeinschaft den Abwasserbeschwerden der Nachbarn nachkommt, sollte also zunächst geprüft werden, ob wirklich ein vermeidbares Verschulden vorliegt. Liegt ein solches vor, sollte wiederum umgehend gehandelt werden, denn Wasserschäden beim Nachbarn können schnell richtig teuer werden…

Weg mit Birco-Rinne