Beauftragte Handwerker oder wie in diesem Fall ein Gärtner sind unabdingbar bei der Instandhaltung und der Pflege einer Immobilie. Pech ist es daher, wenn ausgerechnet einer dieser hilfreichen Geister selbst einen Schaden am Gemeinschaftseigentum verursacht.

Auf dem Foto unten ist die die halb abgebrochene Platte einer Balkonverkleidung deutlich zu sehen. Es handelt sich dabei um eine spezielle Betonplatte. Der Schaden wurde verursacht durch einen unachtsamen Gärtner, der mit seinem Aufsitzrasenmäher gegen den Balkon gefahren ist.

Bei dem kleinen Unfall ist niemandem  etwas passiert. Nur die Platte ist zerstört und muss jetzt ersetzt werden. Das wiederum ist manchmal leichter gesagt als getan: der Baustoffhandel hält derartige Materialien nicht jahrzehntelang vorrätig. Hier muss man auf eine Spezialanfertigung zurückgreifen. Nicht ganz billig …

Der Gärtner mit dem Pech dürfte allerdings eine Haftpflichtversicherung haben und wird nicht um wohlverdiente Ersparnisse gebracht oder in den Ruin getrieben. Wir brauchen den Mann schließlich noch! Ein Grund mehr, bei Dienstleistungen rund um die Immobilie ausschließlich mit Profis zusammenzuarbeiten: Wenn etwas unverschuldet schiefgeht, haften letztlich die Versicherer.

Schaden am Balkon