Der Zustand des Treppenhauses bedeutet für die Gesamtbewertung eines Hauses mehr als man gemeinhin annimmt. Man hält sich zwar nur immer kurz darin auf, zum Beispiel um in die Wohnung zu kommen, aber dennoch: Das Treppenhaus ist die Visitenkarte. Wenn es einen verlotterten Eindruck macht, fühlt man sich unwohl und will vielleicht nicht unbedingt Besuch empfangen. Aber jenseits dieses ästhetischen Faktors gilt: Das Treppenhaus ist oftmals der einzige Flucht- und Rettungsweg.
Diese juristisch bedeutsame Tatsache hat Folgen. Denn: Die Fluchtwege müssen frei sein. Bei einem Feuer müssen die Bewohnerinnen und Bewohner so schnell wie möglich ungehindert ins Freie kommen. Und natürlich ist klar, dass Löscharbeiten nicht behindert werden dürfen. Wenige Sekunden können zwischen Rettung und Zerstörung entscheidend sein, die Feuerwehr muss so schnell wie möglich zum Brandherd kommen. Notfalldienste sind auf passierbare Wege im Hausflur angewiesen, schließlich braucht eine Trage erheblich mehr Platz als ein einzelner Mensch.
Diese doch recht simplen Feststellungen haben konkrete Folgewirkungen, die bedacht werden müssen. Denn Schuhe, Schuhregale, Garderoben, Blumen, Regenschirme und dergleichen mehr haben sehr wohl das Potenzial, ein Treppenhaus unbenutzbar zu machen. In einem engen Hausflur dürfen diese Dinge deshalb keineswegs aufgestellt werden und selbst in einem breiten Treppenhaus kann ein ungünstig platziertes Paar Schuhe Menschen zu Fall bringen. Deshalb ist im höchsten Maße darauf zu achten, dass die Wege für alle Menschen gut begehbar sind.
Ein weiterer Fallstrick eröffnet sich im Zusammenhang mit Dekoration und Kitsch an der Wohnungseingangstür. Ein schöner Kranz, ein paar Blumen, eine Kehrwochen-Anleitung steigern das Wohlbefinden – aber zu bedenken ist, dass solche Gegenstände sehr leicht Feuer fangen können und eine starke Rauchwirkung entwickeln. Ein Treppenhaus, das von schwarzem beißenden Rauch unpassierbar gemacht worden ist, erfüllt seine Funktion nicht mehr.
Die juristische Grundlage auf das Recht auf einen rauchfreien Fluchtweg ist in der Landesbauordnung Baden-Württemberg § 15 Brandschutz, Abs. 1 zu finden:
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Achtung: Es mag noch so harmlos wirken, wenn es aber wirklich einmal brennt, dann kann es kritisch werden. Der Besitzer solcher Gegenstände kann im Schadensfall schadenersatzpflichtig werden. Das ist geregelt in BGB § 823, Abs. 1:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die rheinische Lebensweisheit „Es ist noch immer gut gegangen“ ist hier übrigens völlig fehl am Platz. Genau das ist die falsche Herangehensweise. Bei Gefahr für Leib und Leben ist immer vom Schlimmsten auszugehen. Wenn dann niemals etwas passiert, ist das noch besser, das versteht sich von selbst. Wenn eben doch etwas passiert, ist man gerüstet.
Wichtig zu wissen: Gehhilfen (Rollator) und Kinderwagen dürfen prinzipiell im Treppenhaus abgestellt werden. Das gilt aber nur, sofern sie die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses nicht stören und den Fluchtweg nicht verstellen. Auch hier gilt, Rücksichtnahme ist Trumpf. Natürlich ist es schwierig für junge Eltern, einen Kinderwagen die Treppe hochzuwuchten. Hier ist dann tatkräftige Nachbarschaftshilfe gefragt, schließlich lebt eine gute Hausgemeinschaft auch vom Zusammenhalt der Bewohnerinnen und Bewohner. Sich nur über den Kinderwagen im Hausflur zu beschweren, bringt einfach nichts.
Zum Schluss noch ein letzter Hinweis: Im Gegensatz zu Rollator und Kinderwagen dürfen Fahrräder, Dreiräder, Roller, Rollschuhe, Bobbycars und was es sonst noch so alles an rollenden Fortbewegungsmitteln gibt, nicht im Treppenhaus abgestellt werden.
So bitte nicht:
Sehr geehrte Frau Ryczko!
Wir sind eine WEG mit drei Parteien, alles Eigentümer. Die Hausverwaltung machen wir selber, die Abrechnung mache ich. Da unsere Wohnungen keinen Flur haben, die eine Möglichkeit für Schuhe und Jacken bietet, haben wir alle unsre Garderoben im Hausflug. Meine Frage ist nun, ob es ein Gesetz gibt, das das verbietet. Die von Ihnen zitierten Gesetze bieten ja „Auslegungsspielraum“. Wir wissen, dass wir Platz für den Fall der Fälle brauchen usw. Nur, gibt es ein klares Verbot dafür lt. Gesetz?
Vielen Dank! LG
Ein klares Verbot für das Lagern von Gegenständen im Treppenhaus gibt es nicht. In keinem Gesetz steht: es ist nicht gestattet, im Treppenhaus Schuhe, Schuhschränke, etc. zu deponieren.
Die Pflicht für das Freihalten der Fluchtwege ergibt sich aus der bereits zitierten Landesbauordnung, die vorschreibt, dass man dafür sorgen muss, dass der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Wer fahrlässig handelt, kann zu einer Schadensersatzpflicht herangezogen werden.
Wenn bei einem Brand Menschen ums Leben gekommen sind, tritt immer die Staatsanwaltschaft auf Plan. Dann wird die Ursache des Brandes untersucht. Wenn es sich herausstellt, dass Gegenstände, die sich im Treppenhaus befanden, die Rettung der Personen verhindert haben, muss sich der Besitzer verantworten.
Möglich, dass sich alle im Haus verstehen und alle sich einig sind, aber wenn ein Familienmitglied aus den o.g. Ursachen ums Leben kommt, könnte auch ein guter Nachbar verklagt werden, wenn es sich herausstellt, dass sein Garderobenschrank die Ursache für den Tod war.
Es ist immer alles gut, wenn nichts passiert. Aber im Ernstfall ist sich jeder der nächste. Deshalb bitte immer an den „worst case“ denken.
Ihr Bericht, daß Schuhe ,Schuhschrank etc. schon alleine der Sicherheit wegen nicht abgestellt werden dürfen finde ich hervorragent. Es gibt Mieter die das Treppenhaus gerne als 2. Rumpelkammer gerne nutzen würden.
Das geht nicht! Groß W.schiffler
Was gilt, wenn es sich um einen „Sackgassen“-Abschnitt des Treppenhauses handelt, also z.B. ein Treppenhaus-Endstück hinter der letzten Wohnungstür im obersten Stock, wo kein Durchgangsverkehr herrscht. Dürfen dort nicht-brennbare Kleinmöbel wie ein metallenes Schuhregal stehen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und Erläuterung.
Wenn am Ende der Sackgasse der Rauch die Möglichkeit hat abzuziehen, dann könnte dort ein schmaler metallener Schuhschrank stehen. Der Besitzer des Schranks muss jedoch unbedingt darauf achten, dass der Schrank bei einem Brand nicht umkippen kann und dadurch den Fluchtweg versperrt!
Hier sollte jeder sehr egoistisch sein: Kann ich ungehindert bei Feuer nach draußen gelangen? Gibt es Stolperfallen, wie Schuhe, Blumen, Dekoelemente, die mich behindern? Oder Gegenstände im Treppenhaus, die mir den Weg versperren? Oder beim Brand einen so starken Rauch entwickeln, dass ich/meine Kinder und Angehörigen nicht ungehindert oder gar nicht nach draußen gelangen können?
In unserem Wohnhaus, wohnen Eigentümer und Mieter.
Unsere Nachbarin ist Eigentümerin , wir Mieter.Es wohnen 10 Parteien und es gibt eine Hausverwaltung.
Leider nutzt unsere Nachbarin das Treppenhaus auf unserer Etage als Abstellraum für private Gegenstände.Hundeleine ,Schuhe,Regenschirme;Reiterstiefel,Reiterhelm ,Zettel und Plakate an ihrer Wohnungstür, etc….,selbst eine Glocke hat sie an die Wand gebohrt!
Hausverwaltung hat zweimal abgemahnt und wir werden danach von der Nachbarin attackiert…Böser zettel bei uns im Briefkasten. ..zugeschmierter Türspion.Was kann man nur dagegen tun?
in unserem mehrfamilienhaus wollen verschiedene eigentümer im obersten stockwerk im hinteren abschnitt ein bücherregal mit büchern errichten. m.e. ist dies nchht zulässig da sehr brennbar
was mache ich wenn sich die wohnungseigentümer weigern das bücherregal zu entfernen bzw nicht aufzubauen. vor allem wurde auch ich als eigentümer einer wohnung nicht gefragt.
vielen dank für die antwort
Unser Hauswart beschwert sich bei uns, wenn wir sandspielzeug oder das Laufrad unserer Kinder im Kinderwagen lassen. Es ist aber wie gesagt im Kinderwagen und stört weder Fluchtweg (mehr als 2m Abstand zur nächsten Wand, noch andere Nachbarn. Ich sehe das als Eingriff in unsere Privatsphäre. Müssen wir das Laufrad immer und sofort wegräumen?
Hallo
Bei uns im Eingangsbereich steht einen Kinderwagen genau vor dem Kellertür. Um in den Keller zu kommen, müsste man den KW zur Seite schieben und da der Eingangsbereich ziemlich klein ist (2 x1 m) dann steht dies nach dem zur Seite schieben vor dem Hauseingang. Ist es erlaubt, den KW im Eingangsbereich stehen lassen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ein Bücherregal im Treppenhaus?! Das darf doch nicht wahr sein! Das ist absolut unzulässig, bzw. grob fahrlässig. Das Treppenhaus ist keine Abstellkammer, oder ein weiterer Raum für die Bewohner.
Es gibt zwei Möglichkeiten dagegen vorzugehen:
1. Sie als einzelner Eigentümer klagen auf Entfernung – Sie haben Recht auf einen rauchfreien Fluchtweg – siehe Text.
2. In einer Eigentümerversammlung wird ein Beschluss gefasst, dass die Eigentümer das Bücherregal nicht aufstellen dürfen, bzw. entfernen müssen. Sollten die Eigentümer dieser Forderung nicht Folge leisten, hat der Verwalter die Möglichkeit, gegen diese Eigentümer gerichtlich vorgehen und auf Entfernung klagen. Diese Möglichkeit sollte dem Verwalter im gleichen Beschluss eingeräumt werden.
Die Aufbewahrung von Kraftstoffen im Keller in geeigneten und dafür zugelassenen Behältern – diese müssen luftdicht sein – von 5 bis 12 Litern ist zulässig.
Auch das Lagern von Frostschutzmittel ist zulässig, so wie Terpentin, Nitroverdünner, Pinselreiniger, etc. Es kommt immer auf die Menge drauf an. Gewerbsmäßig Lagerung ist nicht zulässig. Vorrat für den Eigenbedarf durchaus.
Hallo,
wir wohnen in einem Miethaus mit zwei Wohnetagen mit einem gemeinsamen Treppenhaus. Die Famiilie im Erdgeschoß haben neben den Schuregalen nun einen zweistockigen Stall mit zwei Meerschweinchen hingestellt samt dazugehörigen Zubehör und Fütter. Dadurch stinkt im Treppenhaus sehr stark. Ist es erlaubt?
Vielen Dank für den Rat!
Mit freundlichen Grüßen
Lee-Kuhn
Wir sind Mieter einer Endetage (3.Etage) mit einer sehr großen Dachterrassenfläche. Vor dem Einzug 2011 hat uns die Vertreterin der Hausverwaltung Schränke zugestanden, die im Hausflur (kein Durchgangsweg) aufgestellt werden dürfen. Die Wohnung hat viele Fensterfronten und somit viel zu wenig Stellflächen. Es war ein Grund mit den Mietvertag zu unterschreiben. Dem Vormieter wurden solche Schränke im Endstück ebenfalls zugestanden. Der Zustand wurde schon seit vielen Jahren geduldet. Plötzlich bekommen wir zu Jahresbeginn ein Schreiben – alle Mieter haben ALLES zu entfernen aufgrund des Brandschutzes. Nun schreibt eine Vertreterin der Hausverwaltung das das Fenster am Endstück im Falle eines Brandes erreichbar sein muss, für die Evakuierung. Das Fenster ist jedoch nicht bodentief und wäre im Falle einer Flucht für mich aufgrund der Höhe, gar keine Option. Wie soll ich im Notfall mit 1,63 m die Fenstertiefe ohne Hilfe einer Leiter überwinden? Das Fenster beginnt für mich in Brusthöhe. Zudem gibt es keinen Fenstervorsprung, wie auf einer anderen Ebene. Und im Fall eines Brandes würde man sicher auf die Dachterrasse flüchten, statt ins brennende Treppenhaus zu flüchten. Somit verstehe ich die Logik nicht.
Gab es kein Gerichtsurteil, dass sich auf die vorherige Duldung bezog? Hat ein Vermieter diesen Zustand seit vielen Jahren hingenommen, ihn vorher sogar genehmigt, kann er diesen dann plötzlich aufheben?
Zumal er in unserem Fall eine Entscheidung für die Anmietung der Wohnung war. Wir haben lediglich zwei Putzschränke mit einer geringen Tiefe aufgestellt. Unsere Nachbarn gegenüber haben die zwei identische Schränke daneben aufgestellt. Eine Durchgangsbreite von ca. 1 Meter wird eingehalten.
Hallo
Und zwar wohne ich in einem 3 Familien Haus mit meinen Vermietern
Das Treppenhaus ist sehr eng und meine Vermieter haben 2 Schränke im Treppenhaus stehen so das wenn ich mit dem Maxi cosi durch will um meine Tochter in die Wohnung zu Bingen den Maxi cosi ziemlich hoch nehmen muss und vor mir tragen muss …
Unter anderem haben sie die Flur Fenster im Schlössern abgeschlossen Sodas keine Chance besteht dieses zu öffnen und Feuerlöscher sind auch keine vorhanden !
Was kann ich machen wie weit stehe ich im Recht
In unserem drei Familien Miethaus sit eine Holztreppe und teils noch mit Teppichläufer ausgestattet. es befindet sich kein Feuerlöscher in greifbarer Nähe. Da es zu wenige Keller gibt
würde erlaubt eine Niesche unter der Steintreppe im Keller zum Abstellen von Diversen Dingen erlaubt. Ein Feuerlöscher befindet sich auch nur im Heizungsraum, also nicht vor dem Heizungsraum. Gibt es da nicht gesetzl. Vorschriften die aus Brandschutzgefahr einzujhalten sind? Eine ausführliche Antwort wäre nett. Danke
Das Abschließen von Haustüren ins Treppenhaus ist bei uns ein Problem. Manche Mieter schließen nachts die Haustüren aufgrund Einbruchschutzes ab, andere lehnen dies wegen des dann nicht mehr freien Zugangs der Feuerwehr beim Brandfall ab. Wie ist die Rechtslage? Darf die Haustüre nur zugezogen, aber nicht abgeschlossen werden?
Hallo,
ich wohne in einem mehrgeschossigen Altbau.
Die Wohnungen sind teilweise Mietwohnungen bzw. Eigentumswohnungen.
In einem Altbau ist das Treppenhaus bzw.sind die Treppen selbst auch alt und knarren dementsprechend.
Nun ist so so,dass einer der Mitbewohner das Treppenhaus nutzt und jeden morgen seine Trimmdichübungen durchführt indem er die Treppen Rauf und runter geht.
Dies ist natürlich mit einer gewissen Lautstärke verbunden.
Muss man dies tolerieren,oder habe ich die Möglichkeit dies untersagen zu lassen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo, wir sind von unserer neuen Hausverwaltung aufgefordert worden, sämtliche Gegenstände im Treppenhaus (Schuhe, Schuhschränke sowie Schuhablagen) aus brandschutztechnischen Gründen zu entfernen. Nun ist es aber so, dass bei einigen von uns der Fluchtweg hier nicht gestört wird oder es sich um schmale, hohe Metallschuhschränke handelt. Gerade bei uns vor der Tür steht linksseitig dieser hohe Metallschuhschrank und zwar so, dass man ungehindert in die Wohnung hinein oder heraus kommt. Muss ich diesen Schrank entfernen? Oder was ist mit Schuhablagen am Boden (für z. B. matschige oder nasse Schuhe zum Abtropfen). Muss das auch weg obwohl es ganz an der Seite und nicht im Fluchtweg steht?
Sehr geehrte Frau Ryczko,
wir sind Eigentümer einer Wohnung im Dachgeschoss. Wir haben im Treppenhaus zwei kleine Metallschuhschränke. Diese sind an der Wand befestigt und behindern den Rettungsdienst oder den Fluchtweg nicht. Nun will der Hausverwalter diese unbedingt entfernen lassen und ist auch nicht kompromissbereit, selbst als ich Ihm anbot Ihn von der Verantwortung zu entlasten, sprich ich wäre für meine Etage verantwortlich. Wie kann ich gegen den Hausverwalter vorgehen damit die Schränke bleiben? Gibt es rechtliche Beschlüsse? Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
es ist sehr wohl Gesetzlich festgelegt, was der Vermieter/Mieter wie und was lagern darf. Hierzu ist es notwendig, das Gebäude und deren Nutzung genauer zu betrachten. Danach ergibt sich eine Einteilung in Gebäudeklassen. Nach dieser Einteilung ergibt sich das weiter vorgehen wie z.B. Benötige ich Feuerlöscher, Anzahl der Feuerlöscher, wird eine Brandschutzordnung benötigt, etc…
Dieses ist dann auch nach LBO festgelegt. Dieses Gesetz ist verbindlich.
Wenn man sich als Privatperson nicht sicher ist, ob im eigenen Haus das alles Rechtens ist, dann einfach einmal bei der Feuerwehr vorbei schauen, da gibt es entsprechende Personen, die einen Blick riskieren können und auch entsprechend Hilfestellung geben können.
Sorry, wenn ich erst warten muss, das es brennt und dann die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft, um mir die Fehler zur Last legt, ist es ein bisschen zu spät.
Ich bin Eigentümer und wohne im Dachgeschoss. Die Treppe endet bei meiner Wohnungstür, außer meiner Familie betritt diesen Bereich höchstens der Hausmeister zum Putzen.
Nun verlangt die Eigentümergemeinschaft, dass ich meine Garderobe (Metall) entferne, eher als Schikane, aber mit dem vordergründigen Brandschutzargument. Natürlich sind Mäntel daran brennbar. Seit 5 Jahren ist dies geduldet.
Habe ich eine Chance? Wohl nicht oder…?
Guten Tag,
wir haben ein Schreiben von unserem Vermieter erhalten, dass unser Schuhregal aus Brandschutzrichtlinien weg zu räumen sei.
Dieses Regal stand in einer Nische. Nicht wie auf dem Bild oben. Die Tür ist komplett begehbar auch die Nachbarn können ungehindert daran vorbei.
Auch nur wir wurden angeschrieben. Alle weiteren Schuhe (ohne Regal) stehen nach wie vor in ihren Nischen.
Kann der Vermieter dies dennoch verbieten (Schuhregal und oder Schuhe)?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Guten Tag,
wir wohnen in einem 3-Familien-Haus in Stuttgart und im Treppenhaus ist vollflächig Teppich oder Linoleum verlegt. Produktblätter habe ich nicht gesehen, aber beides ist ca. 20 Jahre alt und praktisch sicher keine Sonderanfertigung bzgl integrierter Brandhemmer o.ä.; es liegt also eine vollflächige Brandlast im Fluchtweg vor.
Meine Frage: Kann ich, bzw. innerhalb welcher Frist kann ich vom Vermieter verlangen, dass er diesen Zustand ändert und die brennbaren Bodenbeläge entfernt?
Es handelt sich um eine Betontreppe mit Steinbelag, der Teppich und Linoleum wurden später verlegt.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Mal eine Frage. Darf man eine Schuhmatte und Straßenschuhe vor der Wohnungstür haben
Matte ja, Schuhe nein.
Guten Tag
ich habe meinen Mieter vor 14 Tagen abgemahnt.
Aufgrund der Brandschutzvorschriften habe ich Ihn gebeten, den Schuhschrank aus dem Allgemeinen Treppenhaus zu entfernen. Seine Schuhe (mehrere Paare) nicht achtlos vor der Wohnungstüre zu verteilen. Des Weiteren hat er nach Zuzug seiner Freundin mehrere Regale (ohne Absprache mit mir) in seiner Garage angebracht um Kleidungsstücke in Boxen zu lagern. In der Garage deponiert er zudem Möbelstücke und zwischenzeitlich 6 Fahrräder. Auch hier habe ich ihn gebeten diese Gegenstände aus der Garage zu entfernen sowie die Regale zu beseitigen. In der Waschküche (Allgemeinraum) hat er einfach eine zweite Waschmaschine und einen zweiten Trockner abgestellt. Dazu kommen 8 leere Wäschekörbe sowie unzählige Reinigungsmittel. Auch hier habe ich Ihn aufgefordert diese Gegenstände innerhalb von einer 14 tägigen Frist zu entfernen. Den Allgemeinraum ordentlich und sauber zu halten.
Die 14 Tage sind nun verstrichen. Der Mieter kam keiner einzigen Aufforderung nach. Nun ist die Frage, kann ich jemanden beauftragen, der diese Gegenstände entfernt? Letzt endlich habe ich keinen Platz um seinen „Sperrmüll“ zwischen zu lagern. Muss ich sein Verhalten tolerieren, bedarf es einer weiteren Abmahnung? Wie gehe ich weiter vor, eine Kündigung aufgrund eines Schuhschrankes im Treppenhaus und zwischenlagern seines Sperrmülls ist wohl kaum möglich.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Sehr geehrte Frau Ryczko
Ich möchte Sie wegen eines „Kinderwagen-Problems“ um Hilfe ersuchen.
Dafür bekommen Sie hier nun noch einige Details:
Wohnort: Aalen
Mehrfamilienhaus / 11 Parteien
Drei Bewohner dieses Hauses sind schwerbehinderte.
Zwei mit 80% / 90 % Gebehinderung, Eine mit 100 % blind.
Leider sind weitere Mietparteien in unserem Haus nur auf ihr eigenes Wohl bedacht.
Heißt weiter, dass diese am ENGSTEN Treppenabsatz in unserem Treppenhaus, ihren Kinderwagen abstellen. Auch weit länger als „kurzfristig“, wie es vorgegeben wäre.
Selbst die Dauer dieses Wortes, ist ja auch reine Auslegung.
Nun ist es aber weiter so, dass dieser Kinderwagen-Abstellplatz, direkt bei der Eingangstüre des Hauses gewählt wurde.
Einer der gehbehinderten Bewohner dieses Hauses, bin ich nun selber.
Außerdem leide ich durch eine Sehnerven-Lähmung daran, dass mein räumliches Sehen, sehr eingeschränkt ist.
Deswegen bin ich wegen eines dort abgestellten Kinderwagens, schon zweimal die Treppe runter gefallen.
Selbstverständlich habe ich mit dem „Kinderwagen-Abstellen“ schon gesprochen. Mit allen Details.
Schwerbehinderung, welche Behinderung, welche Probleme dadurch entstehen.
Leider stieß ich damit bei diesen Leuten auf Taube Ohren. Es wird sich nur auf die neueste Entscheidung berufen, dass das Abstellen von Kinderwägen im Treppenhaus, nun leider erlaubt.
Aber es ist wirklich so. Der Platz neben der Eingangstüre, hat im gesamten Treppenhaus den geringsten Platz.
Steht nun da mal wieder der Kinderwagen, ist beispielsweise die Fluchtwegbreite gerade noch um die 90 cm.
Ganz zu schweigen davon, wie wirklich gefährlich es für mich ist, wenn ich mit Einkäufen, nach Hause komme.
Dabei ist es nämlich 2x dazu gekommen, dass ich Dir Treppe runter stürzte.
Was kann ich nur machen?
Reden brachte nichts, das dass ich den Kinderwagen dann wiederholt vor der Haustüre anstellte, wo es übrigens Überdacht ist, brachte ebenfalls nichts.
Eher das Gegenteil. Darauf hin wurde mir mit einer Anzeige gedroht.
Jetzt bin ich wirklich ratlos.
Was kann ich noch machen? Denn Kinderwägen an DER STELLE, sind echt lebensgefährlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sabina Küchler
Hallo,
als Bewohnerin im Ludwigstift habe ich einen Mietvertrag in einem Haus mit 5 Geschossen. Zum Dauerthema, dass aus Brandschutz-Gründen absolut gar nichts in den Fluren abgestellt werden darf, wurde inzwischen eine Frist gesetzt, gekennzeichnete Fluchtwege freizuhalten. Eine Mieterin hat darauf 3 Blumentische samt Pflanzen entfernt. Neben dem Notausgang befindet sich weiterhin ein Garderobenständer. Andere Mieter haben nach Ablauf der Frist zur kühlen Überwinterung Tische mit Pflanzen aufgestellt. Ist das ein Recht, weil es als vorübergehend betrachtet werden muss? Oder kann ich die Duldung der aufgestellten Gegenstände nutzen, um
selbst etwas in den Flur zu stellen? Im Sinne eines Gleichbehandlungsgrundsatzes?
Ist die Rechtslage so zu verstehen, dass Blumenkübel im Hausflur stehen dürfen, der Garderobenständer jedoch nicht? Bzw. was darf abgestellt werden, wenn eine Mindestbreite von Fluchtwegen eingehalten wird? Ich finde dazu keine Angaben zur rechtlich vorgeschriebenen Mindestbreite in der LBO
Freundliche Grüße
Renate Scheel
Kann ich den Gleichbehandlungsgrundsatz anwenden und eine Pflanze samt Tisch zur Überwinterung in den Flur stellen? Und zwar deswegen, weil niemand überprüft, wer erneut und sowieso immer Sträucher und Pflanzen in den Flur stellt? Oder sollte die Überwinterung im Flur als vorübergehend erlaubt sein?
Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus (6 Parteien) Unsere Türnachbarin hat im Gemeinschaftskellergang Brennholz für den Kachelofen gelagert. Da man die Türen nicht abschließen kann, finde ich das sehr gefährlich. Die Eingangstür ist tagsüber nicht verschlossen, da sich auch eine Praxis im Haus befindet. Unsere Hausverwaltung macht nichts dagegen. Darf das sein?
Hallo. Vorab ein Hinweis: Rechtsberatende oder -verbindliche Auskünfte dürfen und können wir nicht geben. Unsere Meinung: Zur Not wenden Sie sich an die für den Brandschutz zuständige Aufsichtsbehörde.
Hallo. Zunächst ein wichtiger Hinweis: Rechtsverbindlich Auskünfte dürfen und können wir nicht geben. Daher unsere Meinung: Gegenstände dürfen nicht abgestellt werden, egal welcher Machart, ob fest oder beweglich, ob dauerhaft oder zeitlich begrenzt.
Hallo. Zunächst der Hinweis: Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen und können wir nicht geben. Daher unsere Meinung: Wenden Sie sich dringend an Ihre Hausverwaltung. Drohen Sie zur Not mit Mietminderung. Sollte nichts passieren, können Sie sich an die lokale Aufsichtsbehörde für Brandschutz wenden.
Hallo. Zunächst der wichtige Hinweis: Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen und können wir nicht geben. Daher hier nur unsere MEINUNG. Generell gilt: Mieter, die die Hausordnung hartnäckig nicht einhalten, dürfen irgendwann gekündigt werden. Daher könnte man entsprechend handeln: Mieter abmahnen, auf Einhaltung der Hausordnung bestehen, Fristen setzen. Verstöße akribisch dokumentieren (Ort, Zeit, Taten, Fotos). Dem Mieter die Konsequenzen seines Fehlverhaltens (Fristlose Kündigung) eindringlich vor Augen halten. Mehrfach abmahnen. Mit Anwalt, Gerichtsverfahren und entsprechenden Kosten drohen. Evtl. Anwalt einschalten, das macht mehr Eindruck.
Guten Tag ,
Ich habe frage ich habe ein kleine schmale Regal für Schuhe in Flur der an der Wand steht das meine Nachbarin durch kommt und der Flucht weg nicht gesperrt ist . Regal ist an der Wand und ist auch niedrig , nun weil meine Vermieterin in Haus wohn gefehlt ihr es nicht und sie hat mir ein Brief zugestellt ohne Vorwarnung oder mit mir geredet zu haben das ich gegen Brandverordnug verstoße . Aber ich sperre damit kein flucht weg und es ist über all Platz . Was soll ich dort tuen bitte?
Und dann gib noch ne frage , sie hat auch in schreiben erwehnt das ich nie der Haupteingang Nacht schließe , das stimmt nicht aber ich bin auch nicht damit einverstanden es abzuschließen weil wenn es zu Brand kommt wie sollen die Leute raus wenn der einzige Flucht weg abgeschlossen ist . Bitte um Rat
Viele dank Dughan
Hallo. Gegenstände, unabhängig von der Größe, dürfen nicht im Flur stehen. Da ist kein Spielraum, das müssen Sie entfernen. Das mit der Haustür ist komplizierter. Die muss geschlossen und nicht von außen ohne Schlüssel zu öffnen sein. Abgeschlossen muss nicht sein.
Guten Tag ,
Noch mal zu der Frage wegen die Türe, das Problem ist wenn die zu sind kommt von Aussen keiner rein , ist logisch. Nun wenn die abgeschlossen sind dann kommt keiner raus ohne Schlüssel und wenn es brennt dann ist zu spät , kommt keiner raus weil die Leute müssen erst aufschließen . Das ist das Problem .
Und unsere Vermieterin erlaubt uns keine Sachen in Flur zu haben was auch ok ist , aber sie selbs hat Blumen Topf in Ecke hängen und hat auf Türe Riesen Weihnacht Kranz hängen. Das verstoß auch gegen die brandordnung oder ? Deswegen finde ich es als Mobbing .
Danke für Hilfe und bitte noch mal um Rat .
Dughan
Oh noch vergessen ,
Schuhe ohne Schrank dürfen vor Türe stehen ?
Natürlich nicht 50 paar oder so .
Danke
Hallo. Wie gesagt: abschließen muss nicht sein, wenn ohne von draußen keiner rein kommt. Zu den Dingen, die da hängen: schwierig. Müssten wir nochmal recherchieren in entsprechenden Urteilen… Und nein, Schuhe im Flur ist nicht erlaubt.
Die Schuhe im Treppenhaus zu lassen, ist wohl in den seit langem bewohnten Häusern möglich, wo jeder den anderen gut kennt. Beim Mieten ist es unmöglich! Unser Vermieter hat dazu noch eine neue Brandschutztür einbauen lassen. Ein sicherer Schutz auf einer hoch besiedelten Etage, dazu auch die Schalldämmung ist besser geworden. Ach ja, die Kinderwagen bleiben immer in dem Treppenhaus doch stehen!
guten Abend, wohnen in einem 3Familienhaus, die Familie im Untergeschoss benutzt das allgemeine Treppenhaus als Wohnraum.
Will heißen, Treppenhausheizung und Treppenhauslicht wird nach ihrem Gusto bedient. Allgemeine Heizkosten vom Treppenhaus haben sich verzehnfacht ! Anschreiben der Vermietung werden ignoriert. Unschöne und unwichtige Teppiche im Allgemeintreppenhaus stören, bin erst heute darüber gestolpert, Wie kann man sich solchen wenig sozialen Mitmenschen erwehren ?
Meine Eltern haben 1984 in einem 4 Familienhaus eine ETW erworben und bezogen, diese wurde mir nach deren Tod vererbt und ich bewohne sie seit 12 Jahren. Das Haus ist aus der Gründerzeit, mit vielen Holzarbeiten im Treppenhaus. Der Treppenaufgang zu den einzelnen Etagen, besteht aus 2 Treppenelementen mit einer dazwischen liegenden Freifläche plus Fenster.
Einer der Eigentümer dringt jetzt nach seinem Auszug und Weitervermietung darauf, dass nun sämtliche Gegenstände aus dem Treppenhaus zu entfernen seien. Meine Mutter hatte damals wegen ihrer Gehbehinderung einen Stuhl, auf der zu ihrer ETW in der 1. Etage gehörenden Freifläche des Treppenelementes deponiert, um dort einen Zwischenstopp mit Sitzgelegenheit zu haben.
Bin ich nun verpflichtet diesen dort abgestellten Stuhl, nach nunmehr 35 Jahren zu entfernen, da auch ich inzwischen diesen als Sitzgelegenheit beim Zwischenstopp brauche, solange bis ein Treppenlift von der Eigentümergemeinschaften angebracht ist ?
Hallo, ich nehme Bezug auf ihren Kommentar vom 11. Dezember 2018 in dem Sie schreiben, dass Gegenstände unabhängig von der Größe nicht im Flur stehen dürfen. Ist das tatsächlich richtig? Ist es nicht so das lediglich eine gewisse, definierte Mindestbreite nicht unterschritten werden darf?
Des weiteren habe ich diesen Artikel gefunden:
https://www.feuertrutz.de/brandlasten-in-rettungswegen-moeglichkeiten-und-grenzen/150/64378/
Hier ein Zitat daraus:
“ (… )Dabei gilt der wesentliche Grundsatz, dass die Nutzung der Rettungswege „im Brandfall ausreichend lang möglich“ sein muss [1]. Eine grundsätzliche Brandlastfreiheit wird dafür – wie so oft fälschlich angenommen – jedoch nicht verlangt. (…)
Desweiteren: Ist die LBO hier überhaupt anwendbar und besagt sie tatsächlich was sich nun (nach dem Bau des Gebäudes) im Flur befinden darf? Artikel 1 der LBO beschränkt sich ja scheinbar auf „Anordnung“ und „Errichtung“ von baulichen Anlagen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße!
Hallo an Alle,
ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und kann mir einen Kommentar nicht verkneifen. Zu meiner Person, ich bin BS-Sachverständiger und Ausbilder.
Gerade Treppenräume sind ein ewiges Thema das immer wieder zu Diskussionen führt.
So ist es nicht Richtig zu glauben das die Bauordnung nur für die Anordnung und Errichtung von baulichen Anlagen dient. Dazu müssen sie auch oder insbesondere den „General“ aller Paragraphen sehen. (Gilt in allen Bundesländern)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden, dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen. Anlagen müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend dauerhaft erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.
Bei ihren Gebäuden handelt es sich um Wohnhäuser und nicht um Arbeitsstätten, bei denen das Arbeitsstättenrecht gilt und eine Brandlastenfreiheit von Treppenräumen fordert. Wohngebäude sind individuell zu betrachten. Wenn es sich um zwei oder auch drei Etagen handelt liegt es sicherlich in der Verantwortung jedes einzelnen sich um die Sicherheit (Begehbarkeit) des Treppenraumes zu sorgen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Freihaltung der Wegebreiten um sicher aus einem Gebäude flüchten zu können. So z.B. auch darauf zu achten das Schuhe nicht die Treppe überdecken und Zwischenpodeste nicht durch Schränke eingeschränkt werden.
Lange Rede kurzer Sinn, es geht nicht um die Brandlasten im allgemeinen sondern um die Gefahren die durch die Brandlasten entstehen können. Leider ist es so, dass selbst Gerichte sich pro Mieter entscheiden, weil die Urteile immer pro Mieter ausfallen, denn die die Nutzung der Flure und Treppenräume gehören zum Nutzungsbereich des Mieters.
Anders sieht die Sache aus, wenn in großen Wohnanlagen permanent Haustechniker oder auch Reinigungskräfte beschäftigt sind, dann handelt es sich hier auch um eine Arbeitsstätte. Und jetzt denken sie mal darüber nach.
Konsens ist jedoch, es muss eine verbindliche Hausordnung mit verbindlichen Verpflichtungen und natürlich auch Rechten geben. Est dann wird die Diskussion enden.
Lieben Gruß
w. Scharf
Hallo an Alle,
darf ein Läufer im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses liegen ?
Stolper- oder Brandgefahr im Fluchtweg ?
Mit freundlichen Grüßen
Claus Pohlschneider
Hallo zusammen,
Unsere Vermieter verlangen, dass wir unser kleines Schuhregal, welches direkt zwischen Gang und unserer Türe steht (also niemanden stört oder gar im Weg steht) wegräumen, da es als Brandbeschleuniger dienen könnte.
Ist dieses Verbot denn rechtmäßig?