Das sieht der Eigentümer:

Post, Telefon, E-Mail, Wirtschaftspläne, Hausgeld, Abrechnungen, Aushänge, Schriftverkehr, Hausordnung, Versammlungen, Rundschreiben, Verkaufszustimmungen, Reparaturen, Beschlussumsetzungen usw.

Das sieht der Verwaltungsbeirat:

Instandhaltungs- und Instandsetzungmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Ortstermine, Beiratsgespräche, Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung, Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld usw.

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:

Kaufmännische Leistungen:

Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge, monatliche Sollstellungen von Hausgeldzahlungen, Geldanlage, Mahnen ggfls. Einleiten von Klagen, Rechnungskontrolle, Zahlungsanweisung, Errechnen und Anfordern beschlossener Sonderumlagen, Bearbeiten von Lohn- und Gehaltszahlungen, Kennen und Beachten von Lohn-, Einkommens- und Umsatzsteuergesetzen, Abgabenverordnung.

Technische Leistungen:

Angebotseinholung, Ausschreibungen, Nachhalten von Terminen, Hausmeisterbetreuung, Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen, Überwachung und Rückgänge im Objekt, Kennen und Beachten von z. B. DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Ortsbaumsatzung, Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung uvm.

Allgemeine Leistungen:

Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden, Maßnahmen zur Fristwahrung oder Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Abschluss von Verträgen, Führen der Beschlusssammlung, Erstellen des Protokolls und Versand, Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Nachbarschaftsrecht uvm.