Über Jolanta Ryczko

WEG- und Mietwohnungsverwaltung ist mein Alltagsgeschäft seit 1996.

Vorfälligkeitsentschädigung: Zu teuer und bei Verkauf nicht steuermindernd

Von |2014-07-08T13:04:06+02:00Juli 7th, 2014|Recht & Gesetz|

Zwei Meldungen lassen Immobilienbesitzer und Kapitalanleger aufhorchen: Die Kosten, die man dem Kreditinstitut für vorfristig aufgelöste Immobilienkredite zahlen muss, sind zum einen wohl oft unangemessen hoch. Zum anderen können diese [...]

Reform Energieeinsparverordnung: Pflichtangaben bei Vermietung

Von |2014-06-20T14:10:14+02:00Juni 17th, 2014|Recht & Gesetz|

Die Energiewerte einer Wohnimmobilie müssen jetzt detailliert in Vermietungsanzeigen aufgeführt werde. Sogar die Energieeffizienzklasse muss jetzt genannt werden. Das gilt aber zunächst nur für neue Energieausweise. Es gibt noch mehr Ausnahmen, hier die Details.

Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern in Baden-Württemberg

Von |2014-06-20T13:22:13+02:00März 16th, 2014|Recht & Gesetz|

Nach einer verheerenden Brandkatastrophe in Ludwigsburg mit mehreren Toten hat die Landesregierung in Baden-Württemberg die Landesbauordnung geändert. Bis Ende 2014 ist nun die Installation und der Betrieb von Rauchwarnmeldern in Wohnräumen vorgeschrieben. Was bedeutet das aber genau für Eigentümer von Wohnhäusern und Mietwohnungen?

Das Sharing von Wohnungen aus Sicht der WEG-Verwaltung

Von |2014-07-17T12:34:01+02:00Dezember 1st, 2013|Recht & Gesetz, Verwalteralltag|

288 Angebote finden sich auf der Internetplattform AirBnB, wenn man dort nach einer kurzfristig verfügbaren Privatunterkunft in Stuttgart sucht. Das Beispiel zeigt: Die Sharing-Kultur nimmt weiter Fahrt auf. Was ist von der privaten (Weiter-)Vermietung von Wohnraum bei derartigen Plattformen zu halten? Hier ein paar Antworten aus Sicht der WEG-Verwaltung.

Lange Leitung

Von |2013-11-10T11:46:21+01:00November 10th, 2013|Verwalteralltag|

Das Anbringen von Installationen, Geräten, Maschinen an der Außenfläche eines Wohngebäudes bedarf normalerweise der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Zum Beispiel kann nicht jeder Eigentümer einfach so eine Klimaanlage draußen dranschrauben. Im heutigen Fall wurde einfach ein lange Leitung frei schwebend außen angebracht. Oh mein Gott!

Wasser beim Nachbarn

Von |2013-10-27T12:02:28+01:00Oktober 27th, 2013|Verwalteralltag|

Wenn auf abschüssigem Gelände das Regenwasser zum Nachbarn fließt, müssen die Bergbewohner dem nicht unbedingt Einhalt gebieten. Nur bei baulicher Veränderung gilt das Verursacherprinzip. Hier in diesem Fall wurde der Weg asphaltiert. Das Wasser lief dann den Nachbarn sogar bis in deren Keller. Daher mussten Birco-Rinnen installiert werden.

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