Reform Energieeinsparverordnung: Pflichtangaben bei Vermietung

Von |2014-06-20T14:10:14+02:00Juni 17th, 2014|Recht & Gesetz|

Die Energiewerte einer Wohnimmobilie müssen jetzt detailliert in Vermietungsanzeigen aufgeführt werde. Sogar die Energieeffizienzklasse muss jetzt genannt werden. Das gilt aber zunächst nur für neue Energieausweise. Es gibt noch mehr Ausnahmen, hier die Details.