Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern in Baden-Württemberg
Nach einer verheerenden Brandkatastrophe in Ludwigsburg mit mehreren Toten hat die Landesregierung in Baden-Württemberg die Landesbauordnung geändert. Bis Ende 2014 ist nun die Installation und der Betrieb von Rauchwarnmeldern in Wohnräumen vorgeschrieben. Was bedeutet das aber genau für Eigentümer von Wohnhäusern und Mietwohnungen?