Wir verwalten Ihre Wohnungseigentümer-gemeinschaft (WEG)!
Die Verwaltung von Wohnungseigentum als bestellte Verwalterin ist gesetzlich im WEG geregelt. Neben diesen Pflichtleistungen besteht die WEG-Verwaltung aus vielfältigen Leistungen, um die Verwaltungsgeschäfte für das Gemeinschaftseigentum zu besorgen. Diese Leistungen erbringt die Ryczko & Schindler Hausverwaltung auf der Basis zertifizierter Expertise und jahrelanger Erfahrung.
Allgemeine WEG-Verwaltung
Als WEG-Verwaltung verwalten wir Ihr Wohnungseigentum als gemäß Wohnungseigentumsgesetz bestellter WEG-Verwalter. WEG-Verwalter nehmen alle Aufgaben wahr, die sich aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft ergeben. Die WEG-Verwaltung sorgt für ein gedeihliches Auskommen der Eigentümergemeinschaft und moderiert den Ausgleich der Interessen aller Eigentümer. Zudem hält sie Ihre Immobilie in Ordnung und organisiert werterhaltende bzw. wertsteigernde Maßnahmen.
Grundlage einer Hausverwaltung ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eigentümer*innen und dem WEG-Verwalter. Einer Hausverwaltung obliegt daher der unbedingte Vollzug des Willens der Eigentümer auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes, der Gemeinschaftsordnung, des Verwaltervertrages und insbesondere der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.
Eine gute Hausverwaltung trägt entscheidend zum reibungslosen Funktionieren einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei.
Leistungskatalog der WEG-Verwaltung
- Erstellung von termingerechten, übersichtlichen und verständlichen Gesamt- und Einzeljahresabrechnungen, mit Ausweisung der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Zustellung des Protokolls innerhalb von 2 Wochen nach der Versammlung
- Führung von Beschlusssammlungen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben
- Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse
- Ortstermine mit Dienstleistern, Handwerkern, Behörden, Verwaltungsbeiräten, Firmen
- Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Veranlassung von notwendigen Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Regelmäßige Objektbegehungen, mindestens zweimal im Jahr
- Verhandlung mit Handwerkern, Firmen und sonstigen Lieferanten
- Aufstellung und Überwachung der Hausordnung
- Erledigung des Zahlungsverkehrs betreffend der Ein- und Ausgaben des Objektes
- Buchführung und Hausgeldkontoführung mittels leistungsstarker und moderner EDV
- Maßnahmen zur Fristenwahrung und zur Abwendung von Rechtsnachteilen für die WEG
- Zahlungskontrolle, Mahnwesen, ggf. Mandatierung von Rechtsanwälten bei Zahlungsverzug
- Unverzügliche Unterrichtung der Eigentümer über anhängige Rechtsstreitigkeiten
- Versendung von Rundschreiben
- Bearbeitung von Beschwerden etc.
- Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und sonstigen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt sowie nach Beschlüssen und Vereinbarungen, also den Wünschen der Eigentümergemeinschaft.
- Die Gelder und Konten der Gemeinschaft werden – wie gesetzlich vorgeschrieben – treuhänderisch verwaltet, das heißt jede Gemeinschaft hat eigene Konten, die sowohl vom Vermögen der Verwaltung als auch der anderen Gemeinschaften getrennt gehalten werden.
- Grundrisspläne, Lagepläne, Abrechnungen, Beschlusssammlungen, Protokolle, Einladungen, etc. liegen digital vor und können von jedem Eigentümer mittels eigenen Zugangs jederzeit online abgerufen werden.
Kaufmännische WEG-Verwaltung
- Erstellung von Jahresabrechnungen über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten.
Klicktipp: Unsere Detailinfos zum Thema WEG-Jahresabrechnung. - Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen über die voraussichtlichen Kosten im nächsten Wirtschaftsjahr.
- Buchführung und Controlling.
- Führung von auf die Wohnungseintümergemeinschaft lautenden Bankkonten.
- Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs.
- Überprüfung, Bezahlung und Verbuchung von Rechnungen.
- Führung von Rücklagekonten.
Technische Betreuung
- Durchführung von Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
- Erarbeitung von Instandhaltungsplänen.
- Veranlassung von Sofortmaßnahmen in Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturm oder Elementarschäden und deren unverzügliche Schadensmeldung an die Versicherung.
- Prüfung und Abwicklung von Versicherungsschäden.
- Vorbereitung und Anforderung von Handwerkerangeboten und Ausschreibungen.
- Überwachung von beauftragten Reparaturen und Abnahme der Durchgeführten Arbeiten.
- Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen und Sicherheitseinbehalten.
Beauftragung von gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen und Wartungen technischer Anlagen (Aufzug, Heizung, Feuerlöscher, etc.).
Einweisung und Einarbeitung von Hausmeistern.
Mahnwesen
- Führung und Überwachung von Hausgeldkonten.
- Beauftragung eines Rechtsanwalts bei ausbleibenden Hausgeldzahlungen.
- Überwachung von Zahlungsfristen.
Gesetzliche Grundlage
Kontakt
Ryczko & Schindler Hausverwaltung GmbH
Charlottenstraße 23
70182 Stuttgart
E-Mail: kontakt@rs-immo.net
Telefon 0711.248474-0 (Zentrale)
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