Der Zustand des Treppenhauses bedeutet für die Gesamtbewertung eines Hauses mehr als man gemeinhin annimmt. Man hält sich zwar nur immer kurz darin auf, zum Beispiel um in die Wohnung zu kommen, aber dennoch: Das Treppenhaus ist die Visitenkarte. Wenn es einen verlotterten Eindruck macht, fühlt man sich unwohl und will vielleicht nicht unbedingt Besuch empfangen. Aber jenseits dieses ästhetischen Faktors gilt: Das Treppenhaus ist oftmals der einzige Flucht- und Rettungsweg.

Diese juristisch bedeutsame Tatsache hat Folgen. Denn: Die Fluchtwege müssen frei sein. Bei einem Feuer müssen die Bewohnerinnen und Bewohner so schnell wie möglich ungehindert ins Freie kommen. Und natürlich ist klar, dass Löscharbeiten nicht behindert werden dürfen. Wenige Sekunden können zwischen Rettung und Zerstörung entscheidend sein, die Feuerwehr muss so schnell wie möglich zum Brandherd kommen. Notfalldienste sind auf passierbare Wege im Hausflur angewiesen, schließlich braucht eine Trage erheblich mehr Platz als ein einzelner Mensch.

Diese doch recht simplen Feststellungen haben konkrete Folgewirkungen, die bedacht werden müssen. Denn Schuhe, Schuhregale, Garderoben, Blumen, Regenschirme und dergleichen mehr haben sehr wohl das Potenzial, ein Treppenhaus unbenutzbar zu machen. In einem engen Hausflur dürfen diese Dinge deshalb keineswegs aufgestellt werden und selbst in einem breiten Treppenhaus kann ein ungünstig platziertes Paar Schuhe Menschen zu Fall bringen. Deshalb ist im höchsten Maße darauf zu achten, dass die Wege für alle Menschen gut begehbar sind.

Ein weiterer Fallstrick eröffnet sich im Zusammenhang mit Dekoration und Kitsch an der Wohnungseingangstür. Ein schöner Kranz, ein paar Blumen, eine Kehrwochen-Anleitung steigern das Wohlbefinden – aber zu bedenken ist, dass solche Gegenstände sehr leicht Feuer fangen können und eine starke Rauchwirkung entwickeln. Ein Treppenhaus, das von schwarzem beißenden Rauch unpassierbar gemacht worden ist, erfüllt seine Funktion nicht mehr.

Die juristische Grundlage auf das Recht auf einen rauchfreien Fluchtweg ist in der Landesbauordnung Baden-Württemberg § 15 Brandschutz, Abs. 1 zu finden:

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Achtung: Es mag noch so harmlos wirken, wenn es aber wirklich einmal brennt, dann kann es kritisch werden. Der Besitzer solcher Gegenstände kann im Schadensfall schadenersatzpflichtig werden. Das ist geregelt in BGB § 823, Abs. 1:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die rheinische Lebensweisheit „Es ist noch immer gut gegangen“ ist hier übrigens völlig fehl am Platz. Genau das ist die falsche Herangehensweise. Bei Gefahr für Leib und Leben ist immer vom Schlimmsten auszugehen. Wenn dann niemals etwas passiert, ist das noch besser, das versteht sich von selbst. Wenn eben doch etwas passiert, ist man gerüstet.

Wichtig zu wissen: Gehhilfen (Rollator) und Kinderwagen dürfen prinzipiell im Treppenhaus abgestellt werden. Das gilt aber nur, sofern sie die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses nicht stören und den Fluchtweg nicht verstellen. Auch hier gilt, Rücksichtnahme ist Trumpf. Natürlich ist es schwierig für junge Eltern, einen Kinderwagen die Treppe hochzuwuchten. Hier ist dann tatkräftige Nachbarschaftshilfe gefragt, schließlich lebt eine gute Hausgemeinschaft auch vom Zusammenhalt der Bewohnerinnen und Bewohner. Sich nur  über den Kinderwagen im Hausflur zu beschweren, bringt einfach nichts.

Zum Schluss noch ein letzter Hinweis: Im Gegensatz zu Rollator und Kinderwagen dürfen Fahrräder, Dreiräder, Roller, Rollschuhe, Bobbycars und was es sonst noch so alles an rollenden Fortbewegungsmitteln gibt, nicht im Treppenhaus abgestellt werden.

So bitte nicht:

Schuhe im Treppenhaus