Murks am Rohr
Überraschendes bekam ein Eigentümer zu sehen, als einmal zufällig die Kellertür bei seinem Miteigentümer offenstand: Der Nachbar hatte die Wasserleitung des Hauses angezapft, um dort eine Waschmaschine anzuschließen. Gewagte Amateur-Konstruktion und obendrein ohne Genehmigung nicht erlaubt.
Wasser beim Nachbarn
Wenn auf abschüssigem Gelände das Regenwasser zum Nachbarn fließt, müssen die Bergbewohner dem nicht unbedingt Einhalt gebieten. Nur bei baulicher Veränderung gilt das Verursacherprinzip. Hier in diesem Fall wurde der Weg asphaltiert. Das Wasser lief dann den Nachbarn sogar bis in deren Keller. Daher mussten Birco-Rinnen installiert werden.
Loch in der Wand
Das Gemeinschaftseigentum darf nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft verändert werden. Das gilt auch für den Einbau einer Lüftungsklappe. Denn die Hauswand ist nicht Teil des Sondereigentums sondern des Gemeinschafteigentums.
Marmor, Stein und Eisen bricht …
Eine massive Steintreppe, was soll das schon passieren? Das ist doch unkaputtbar, quasi für die Ewigkeit. Was passieren kann, zeigt dieses Foto. Die Ecke der Stufe ist abgebrochen. Dieser Schaden ist in Zusammenhang mit einem Umzug eingetreten.
Wilde Tiere
Lose Pflastersteine die im Nirgendwo versinken. Wie kommt es zu einem derartig mysteriösem Schaden? In dem geschilderten Fall sind dafür wilde Tiere verantwortlich: Ratten haben hier erstaunliches vollbracht...
Grüner Daumen
Rasenflächen, Bäume, Sträucher, Hecken, bepflanzte Wegränder - ein großzügiges, grünes Wohnumfeld ist mitentscheidend für die Attraktivität einer Immobilie. Allerdings entsteht daraus auch Aufwand: die Pflanzenwelt wächst und muss gebändigt werden ...